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Fortschritte bei so genannten „Software-Patenten“

VeKNI 2005.06.28 06:24 조회 수 : 11521

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt grundsätzlich die Haltung des Rechtsausschusses der Europäischen Union zu computerimplementierten Erfindungen, den so genannten Software-Patenten. „Der gezielte Angriff auf das Patentsystem bei solchen Erfindungen scheint damit abgewehrt“, kommentierte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms die Entscheidung. BITKOM hatte zuvor eine gemeinsame Position der IT- und Telekommunikationsbranche entwickelt, die sowohl von Mittelständlern, als auch von internationalen Großkonzernen getragen wird. Heinz-Paul Bonn, Mittelstandssprecher und ebenfalls Vizepräsident des BITKOM, trug diese Position in dieser Woche im Rahmen zweier Hearings vor EU-Parlamentariern vor. „Wäre der Patentschutz verweigert worden, würden gerade die innovativen kleinen und mittleren Firmen leiden“, sagte Bonn in Brüssel.
Der Rechtsausschuss war weitgehend dem Gemeinsamen Standpunkt des EU-Rats gefolgt und lehnte die meisten der 256 Änderungsvorschläge ab. Diese Vorschläge waren zum großen Teil sehr restriktiv und hätten die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen stark erschwert. Bonn sprach sich dafür aus, die hitzigen Diskussionen zwischen strikten Gegnern und Befürwortern von Software-Patenten zu versachlichen: „Diese Patente sind weder der Todesstoß für tausende mittelständische Unternehmen durch Großkonzerne, noch das Allheilmittel für den Mittelstand, sein geistiges Eigentum wirkungsvoll zu schützen“, sagte Bonn. Die Wahrheit liege auch hier in der Mitte.

Die mittelständischen Unternehmen und Großkonzerne im BITKOM hatten sich unter der Moderation von Mittelstandssprecher Bonn auf eine einheitliche Position geeinigt und den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rats unterstützt. „Gerade Mittelständler können sich mit Hilfe von Patenten besser gegenüber größeren Konkurrenten abgrenzen und so ihre Produkte leichter vermarkten“, so Bonn.

Die EU-Richtlinie soll regeln, in welchem Umfang Erfindungen, die zumindest teilweise die Funktion eines Computers oder Programms besitzen, heute und in Zukunft durch Patente geschützt werden können. Ziel ist, die derzeit uneinheitliche Patentpraxis in den europäischen Ländern zu harmonisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hightech-Branche in Europa weiter zu stärken. So investieren beispielsweise einige europäische Telekommunikationsunternehmen mehr als 90 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Innovationen, die unter den Begriff der computerimplementierten Erfindungen fallen. Sollten Innovationen in Europa nicht mehr zu schützen sein, fehlt ein wichtiger Anreiz, hier zu investieren.

Allerdings besteht aus BITKOM-Sicht auch nach der Sitzung des Rechtsausschusses noch Nachbesserungsbedarf. Einige Vorschriften seien unklar formuliert und ließen Raum für Interpretationen. So bliebe auch künftig eine gewisse Rechtsunsicherheit in der Patentpraxis bestehen, die mit der Richtlinie gerade behoben werden sollte. Harms kritisierte in diesem Zusammenhang die neue Definition des Begriffs „technischer Beitrag“, auf die sich der Rechtsausschuss verständigte, als zu schwammig: „Die ursprüngliche Version des Rats war zwar aus unserer Sicht auch nicht optimal, aber immerhin klarer.“

Wie stark auch mittelständische Unternehmen von einem Patentschutz profitieren können, hat beispielsweise der Softwareanbieter USU AG erfahren. Dem baden-württembergischen Unternehmen wurde im Jahr 2000 für ein Verfahren im Bereich Wissensmanagement ein internationales Patent erteilt. „Wir haben das Patent vor allem deshalb angemeldet, um unsere erheblichen Investitionen in Forschung und Entwicklung abzusichern“, sagte der Vorstandssprecher Bernhard Oberschmidt. Das Patent sei eine wirksame Hürde für Mitbewerber, die Lösungen seines Unternehmens kopieren wollten. Zudem habe es mit positiven Image-Effekten wesentlich dazu beigetragen, USU als Wissensmanagement-Anbieter zu etablieren. „Insofern unterstützt USU als mittelständisches Softwarehaus die Position des BITKOM bezüglich der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen", so Oberschmidt.

Quelle: www.bitkom.de
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